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Allgemeine Geschäftsbedingungen malinet Informatik |
Stand: Januar 2005 |
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1. Geltungsbereich 1.1. Nachstehende AGB der Firma malinet Informatik gelten für alle Individualsoftwareherstellungen, insbesondere für die Programmierung von Internetseiten und die Erstellung von Grafiken sowie für die Bereitstellung von virtuellen Serverplätzen oder eigenen Servern inklusive den damit verbundenen Leistungen wie Domainreservierung, Internetdienst "e-mail" o. ä. 1.2. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, Auskünfte und Beratungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. 2. Leistungspflichten 2.1. malinet Informatik gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von malinet Informatik liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. malinet Informatik kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 2.2. Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von malinet Informatik genutzt werden. Dieser kann vom Kunden jederzeit erhöht werden. 2.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von null Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens ergibt sich die Berechnungsgrundlage 1GB = 1024MB. 2.4. Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich. 2.5. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste, die Richtlinien und Vertragsbedingungen sind jeweils bei den Organisationen einzusehen. 2.6. Das aktuelle Leistungsangebot und die geltenden Preise ergeben sich aus der Preisliste, die Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. 2.7. malinet Informatik unterhält derzeit in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr eine Informationshotline. 2.8. Unentgeltliche Leistungen bringt malinet Informatik als Gefälligkeit, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Das Recht, unentgeltliche Leistungen ohne vorherige Anzeige jederzeit einzustellen und nur noch entgeltlich zu erbringen, bleibt vorbehalten. Wird eine unentgeltliche Leistung nur noch entgeltlich angeboten, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz, auch im Hinblick auf den Kauf der Software, bestehen nicht. 2.9. Verfügbarkeit der Dienste 2.9.1. malinet Informatik bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Wochen an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. 2.9.2. malinet Informatik wird Störungen ihrer technischen Einrichtung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. 2.10. Leistungumfang Kampagnen und Suchmaschinentools 2.10.1. malinet Informatik bietet innerhalb des Systems eine Buchungs- und Steuerungsschnittstelle für Kampagnen (käufliche Dienste) sowie Suchmaschinentools an. malinet Informatik versucht alles in seiner Macht und im Einflussbereich stehende, um einen reibungslosen Ablauf von Kampagnen und Tools zu ermöglichen. Im Falle von Übermittlungsfehlern oder sonstigen auftretenden Problemen während eines Bestell- oder Nutzungsvorgangs wird malinet Informatik schnellstmöglich, soweit dies malinet Informatik erkennbar ist, mit dem Kunden Kontakt aufnehmen. 2.10.2. Mit der Bestellung einer käuflichen Kampagne bestätigen Sie, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren. Bitte bewahren Sie Emails mit Bestellbestätigungen für spätere Rückfragen auf. Alle Kampagnenpreise sind Tagespreise und an gewisse Schwankungen gebunden, die während des Betriebes auftreten. Hierbei ist eine Preisschwankung von 0,5% - 18,75% möglich. 2.11. Traffic- und Werbekampagnen (auch Adulttraffic) 2.11.1. Zielgerichtete Besucher werden jeweils der Produktbeschreibung auf unterschiedlichen Wegen generiert. malinet Informatik ist jederzeit berechtigt, die Lieferungen von Traffic auf eine andere Lieferungsform umzustellen. Die Zielwebseiten bei Traffic- und Werbekampagnen dürfen, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich keine PopUps, keine Erotikinhalte, keine Hintergrundmusik und keine illegalen Inhalte aufweisen - bezeichnet allgemein als regelverletzende Inhalte. Werden vor Freischaltung der Kampagne regelverletzende Inhalte auf der Zielwebseite festgestellt, wird die Kampagne gesperrt und der Buchungsbetrag zurückerstattet. Werden regelverletzende während der Laufzeit der Kampagne festgestellt, die vorher nicht ersichtlich waren, wird die Kampagne unwiderruflich gesperrt - eine Rückerstattung von Buchungsgebühren erfolgt nicht. Traffic- und Werbekampagnen werden innerhalb von 30 - 60 Werktagen erfüllt - in Abhängigkeit der bestellten Menge. malinet Informatik ist jederzeit auf Nachbesserung berechtigt, sofern dies die technischen Umgebungen nötig machen. Für die Nachbesserung und Vertragserfüllung hat malinet Informatik einen Zeitraum von 90 Werktagen. malinet Informatik trägt keine Haftung bei fehlerhaften Webseites, Ausfall von Servern des Kunden sowie allgemeine technische Schwierigkeiten sowie fehlerhafte Daten bei der Bestellung. Im allgemeinen werden nur Buchungsgebühren zurückerstattet, wenn die gebuchte Anzahl von Einheiten (Besuchern) oder Einblendungen nicht erfüllt wurde. Berechtigte Kostenerstattungen werden innerhalb von 3 Werktagen nach Anfrage des Kunden ausgeführt. Im übrigen haben Sie alle Einschränkungen, die bei jedem Produkt angegeben sind, einzuhalten und zu beachten. 2.11.2. malinet Informatik bietet einen Statistikbereich innerhalb der Systemumgebung an. Diese Statistiken enthalten alle Aufrufe der Seite und stellen nicht die Menge der Besucher dar. Aus diesem Grund kann der angegebene Wert höher als der gebuchte Wert sein. 2.12. Sales/Lead-Kampagnen 2.12.1. malinet Informatik garantiert die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Einheiten. malinet Informatik trägt keine Haftung für Verzögerungen während der Einheitenlieferung - versucht jedoch, die Einheitenlieferung schnellstmöglich im Rahmen des Machbaren zu ermöglich. malinet Informatik bestätigt, dass alle Einheiten ohne Zuhilfenahmen von illegalen Praktiken vorgenommen wurden. Im übrigen haben Sie alle Einschränkungen, die bei jedem Produkt angegeben sind, einzuhalten und zu beachten. 2.12.2. malinet Informatik bietet einen Statistikbereich innerhalb der Systemumgebung an. Diese Statistiken enthalten alle Aufrufe der Seite und stellen nicht die Menge der Besucher dar. Aus diesem Grund kann der angegebene Wert höher als der gebuchte Wert sein. malinet Informatik garantiert die Zustellung aller gebuchten Besucher/Einblendungen. malinet Informatik trägt keine Haftung bei fehlerhaften Websites und Angaben, Ausfall von Servern des Kunden sowie allgemeine technische Schwierigkeiten sowie fehlerhafte Daten, insbesondere der Emailadresse, bei der Bestellung. Sobald der Auftrag ausgeführt wird, ist eine Rückerstattung aus jedlichen Gründen nicht mehr möglich. malinet Informatik trägt keine Haftung, wenn aufgrund eines Fehlers bei der Eingabe bestellte Lead/Sales-Kampagnen auf eine andere Webseite ausgeliefert werden. malinet Informatik speichert alle Bestellungen zur Sicherheit in einem Archiv. Dem Kunden wird angeraten, bei jeder Bestellung per Email versendete Bestellbestätigung zu prüfen und ggf. bei fehlerhaften Daten binnen 3 Stunden malinet Informatik zu informieren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne nimmt malinet Informatik die Bestellung als korrekt an. 2.12.3. malinet Informatik garantiert kein Verhalten der Besucher ausshalb der jeweiligen Kampagnenbeschreibung, insbesondere bei "Garantierten Anmeldungen" kann keine Garantie dafür gegeben werden, das eine weitere Tätigkeit, bis auf die Anmeldung, durchgeführt wird. Dies gilt ebenso für die Inanspruchnahme von käuflichen Dienstleistungen als auch notwendige Schritte, beispielsweise eine Emailbestätitung nach Anmeldung. 2.12.4. Wenn nicht ausdrücklich in der Kampagnenbeschreibung angegeben, ist lt. Teledienstgesetzt das Anrufen von Kontakten (Leads) nicht erlaubt, auch wenn diese Daten mitgesendet werden. malinet Informatik ist nicht haftbar für fehlerhafte Ergebnisse bei Lead/Sales und Traffic Kampagnen. malinet Informatik tauscht jedoch fehlerhafte Leads, beispielsweise bei fehlerhaften Telefonnummern oder Emailadressen, diese gegen neue Leads aus. 2.13. Marketing-Kampagnen malinet Informatik sichert die ordnungsgemäße Erfüllung innerhalb von 14 Werktagen zu. malinet Informatik trägt keine Haftung bei fehlerhaften Eingaben des Kunden. 2.14. Datenschutz malinet Informatik gewährleistet den Schutz der persönlichen Daten und beachtet die datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG und des TDDSG. 3. Vertragsschluß Das Angebot vom malinet Informatik erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt wird. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. 4. Lieferzeit / Fertigstellungstermine 4.1. Verbindliche Liefer-/Fertigstellungstermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen ungefähren (circa, etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht sich malinet Informatik, diese nach besten Kräften einzuhalten. 4.2. Lieferfristen gelten mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind, alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefer und Fertigstellungstermine. In diesem Zusammenhang wird auf die Mitwirkungspflichten des Kunden gem. Ziffer 11 ausdrücklich hingewiesen und Bezug genommen. 4.3. Leistungen durch malinet Informatik vor Ablauf der Lieferfrist bzw. Fertigstellungstermins sind zulässig. Als Leistungstag gilt der Tag der Anzeige der Fertigstellung des Werkes. malinet Informatik ist zu Teilleistungen berechtigt. 4.4. malinet Informatik gerät nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtung, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist oder wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruht. In diesem Fall verlängert sich der vereinbarte Fertigstellungstermin um die angemessene Dauer, die für die Durchführung der Änderungswünsche des Kunden erforderlich ist. 4.5. Hält malinet Informatik eine verbindlich vereinbarte Leistungszeit unverschuldet nicht ein, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens 14 Tage betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde nicht das vorstehende Rücktrittsrecht, bestehen Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern. 5. Selbstbelieferungsvorbehalt / Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen 5.1. Erhält malinet Informatik aus nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird malinet Informatik den Kunden unverzüglich schriftlich informieren. In diesem Fall ist malinet Informatik berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn malinet Informatik der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderung, z. B. durch Feuer, Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von malinet Informatik schuldhaft herbeigeführt worden sind. 5.2. Ist eine Leistungszeit oder ein Fertigstellungstermin verbindlich vereinbart und wird auf grund von Ereignissen nach vorstehender Zif. 5.1. die vereinbarte Leistungszeit oder der Fertigstellungstermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. 6. Domainreservierung / Eintragung in Suchmaschinen 6.1. malinet Informatik ist berechtigt, im Zuge von Umstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen die vom Kunden beauftragte Domain auf einen anderen Provider zu übertragen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung einer Domain nur dann erfolgt, wenn diese technisch und registratorisch noch verfügbar ist. malinet Informatik schuldet insoweit nur das Bemühen zur Erlangung der Domain, nicht einen entsprechenden Erfolg. Die Verantwortlichkeit für die Auswahl der beantragten Domain liegt alleine beim Kunden. 6.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Eintragungsmöglichkeiten in Suchmaschinen des Internets auf deren Betreiber limitiert sind, so dass nicht in jedem Fall die beantragten Eintragungen vollständig vorgenommen werden können. malinet Informatik schuldet daher nur das Bemühen, die gewünschten Einträge zu erreichen, nicht den Erfolg. Für die Eintragungstexte übernimmt malinet Informatik keine Haftung. Eintragungstexte sind vom Kunden schriftlich zu liefern. 6.3. Bei der Vergabe von Domain-Namen gelten die Vergaberichtlinien des zuständigen NIC. malinet Informatik kann für Namenskonflikte nicht verantwortlich gemacht werden. Die Zusage von Domain-Namen erfolgt unter dem Vorbehalt der Vergabe durch das zuständige NIC. malinet Informatik haftet nicht für entstandenen Schaden im Zusammenhang mit der Erteilung oder Nichterteilung von Domain-Namen. 7. Arbeitsschritte bei der Errichtung von Internetseiten und Internetpräsenzen 7.1. Die Erstellung von Internetseiten bzw. einer Internetpräsenz des Kunden erfolgt in folgenden, voneinander rechtlich und vergütungstechnisch unabhängigen Phasen: - Planungsphase zur Erstellung eines Konzeptes; - Umsetzung des Konzeptes innerhalb der HTML-Dokumente (oder Dokumente in einem vergleichbaren Programmierstandard); - Einrichtung des Auftritts auf dem Server des Auftragnehmers. 7.2. Planungsphase und Konzept 7.2.1. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer zunächst Auskunft über den vorgesehenen Anwendungsbereich. Er schließt alle in der Sphäre des Kunden liegenden Informationen und Inhalte ein, die für den zu entwickelnden Auftritt von Belang sind. Dazu können insbesondere Texte, Schriftarten und -größen, Hintergrundfarben und -muster, Grafiken, Bilder, Video- und Musiksequenzen, Logos, Datenbankinhalte und -strukturen, Software usw. gehören. 7.2.2. Aufgrund dieser kundenseitigen Vorgaben erstellt malinet Informatik ein Konzept. Dies beinhaltet eine Zusammenstellung der vorgegebenen Inhalte und eine Darstellung der Verweise von und zu den einzelnen Inhalten und der Verweise auf Inhalte Dritter. Das Konzept erhält alle wesentlichen Anforderungen an den Auftritt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Konzept in seinen groben Zügen schriftlich niederzulegen. Es ist vom Kunden schriftlich zu genehmigen. Mit der Genehmigung des Konzepts durch den Kunden endet die Planungsphase. 7.3. Umsetzungsphase Auf Grundlage des Konzeptes hat malinet Informatik den Auftrag zu entwickeln. Auch während der Umsetzungsphase hat der Kunde malinet Informatik die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und malinet Informatik nach besten Kräften zu unterstützen. 7.4. Errichtung des Auftritts Unverzüglich nach Beendigung der Umsetzungsphase hat malinet Informatik den Auftritt funktionstüchtig auf dem vertragsgegenständlichen Server einzurichten,dem Kunden die Funktionsfähigkeit des Auftritts mitzuteilen und dem Kunden Gelegenheit zu geben, den Auftritt angemessen, mindestens jedoch drei Tage, zu testen. 8. Softwarespezifikation und Pflichtenheft 8.1. Bei der Programmierung von Individualsoftware wird vom Kunden ein Pflichtenheft unter angemessener Mitwirkung durch malinet Informatik erstellt. Die Software wird von malinet Informatik sodann entsprechend dem Pflichtenheft ausgewiesenen Anforderungen hergestellt. Das Pflichtenheft dient insoweit der Leistungsbeschreibung. 8.2. Ab Fertigstellung des ausgearbeiteten Pflichtenheftes wird dieses als Anlage zum Vertrag geführt. 8.3. Verzichtet der Kunde auf die Erstellung eines Pflichtenheftes, sind die in der Auftragsbestätigung oder sonstige schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden maßgeblich. 9. Abnahme 9.1. Die Abnahme erfolgt in den Geschäftsräumen von malinet Informatik, es sei denn, es wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 9.2. malinet Informatik hat durch angemessene Abnahmetests das Vorhandensein der geschuldeten Eigenschaften sowie die wesentlichen Programmfunktionen nachzuweisen. Auf Verlangen von malinet Informatik sind für einen Abnahmetest die Testdaten des Kunden bereitzustellen. 9.3. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Abnahmetest spätestens sieben Tage nach schriftlicher Aufforderung durch malinet Informatik zu beginnen. Die Testphase dauert maximal fünf Werktage. 9.4. Entspricht die Umsetzung des Konzeptes bzw. die zu erstellende Individualsoftware im wesentlichen dem Vorgang des Konzeptes bzw. des Pflichtenheftes, so hat der Kunde gegenüber malinet Informatik unverzüglich schriftlich die Abnahme des Auftritts zu erklären. 9.5. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. 9.6. In dem vorbehaltslosen Verlangen des Kunden, den Auftritt auf dem vertragsgegenständlichen Server zum Abruf für Dritte bereitzustellen, liegt gleichzeitig die Abnahmeerklärung des Kunden. 9.7. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich in der nach vorstehenden Ziff. 9.1. bis 9.6., so kann ihm malinet Informatik eine Frist von sieben Tagen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb der nach vorstehendem Satz gesetzten Frist die Abnahme erklärt. 10. Änderung 10.1. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann das vertragsgegenständliche Konzept bzw. Pflichtenheft oder dessen Umsetzung bis zur Abnahme grundsätzlich geändert werden. Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf den Funktionsumfang, der Programmstruktur, die Bildschirmgestaltung oder sonstige wesentliche Merkmale muss malinet Informatik nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere nicht mit dem der Programmerstellung zugrundeliegenden Konzept bzw. Pflichtenheft oder sonstige Leistungsbeschreibung übereinstimmen. 10.2. malinet Informatik steht es frei, die gewünschten Änderungen gegen ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu berücksichtigen. Grundlage der entsprechenden Entgeltfestsetzungen sind der notwendige zeitliche Zusatzaufwand sowie der aktuelle Vergütungssatz gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluß gültigen Leistungsverzeichnisses für die Gesamtherstellung. malinet Informatik ist zur Offenlegung der Kalkulation nicht verpflichtet. Es muss die Höhe des Zusatzentgeltes jedoch nachvollziehbar durch Vorlage eines Leistungsverzeichnisses, in dem die Zeit, der Ort und der wesentliche Inhalt der Zusatzleistung aufgeführt ist, begründet werden. 11. Mitwirkungspflichten 11.1. Der Kunde hat malinet Informatik die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Programme und Programmteile, die mit den zu erstellenden Programmen zusammenwirken sollen. Informationen hat der Kunde schriftlich zur Verfügung zu stellen. Für die Rechteverwertung an den vom Kunden oder Dritten im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellten Materialien haftet malinet Informatik nicht. Insbesondere haftet der Kunde gegenüber malinet Informatik für die Urheber-, Nutzungs-, Bearbeitungs- und Wiederverwertungsrechte. 11.2. Der Kunde sichert zu, dass die malinet Informatik von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, malinet Informatik jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von malinet Informatik binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server. 11.3. Im übrigen ist der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet. 11.4. Bei verspäteter Zurverfügungstellung von Materialien und Daten behält sich malinet Informatik das Recht vor, sofern der vereinbarte Terminplan eingehalten werden soll und dadurch zusätzliche Nacht-, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeitszeiten anfallen, diese gesondert auf Basis der allgemein gültigen Preisliste zuzüglich 50 % Aufschlag abzurechnen sowie eine stand-by-Gebühr in Höhe von 720,00 € je angefangenen Tag ab Überschreiten des dritten Tages nach dem vereinbarten Zulieferungstermin der Kundenunterlagen abzurechnen. Bei nachträglich gelieferten Materialien, Teillieferungen und Änderungswünschen ist malinet Informatik berechtigt, Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal 50,-- € pro nachträgliche Lieferung zu berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit belassen einen geringeren Schaden nachzuweisen. 11.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei den erforderlichen Testläufen und dem Abnahmetest ein vertretungsberechtigter und kompetenter Mitarbeiter anwesend ist, der bevollmächtigt ist, über Mängel, Funktionserweiterung, Funktionskürzung sowie Änderung der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden und das Werk abzunehmen. 11.6. Sofern malinet Informatik dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen o. ä. vorlegt, sind diese vom Kunden unverzüglich nachzuprüfen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind. 11.7. Die Materialien müssen malinet Informatik in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Bei Zurverfügungstellung auf Printmedien entstehen zusätzliche, nicht kalkulierte Leistungen für die Materialaufbereitung (Datenerfassung). Diese kann malinet Informatik nach seiner allgemeinen gültigen Preisliste bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrechnen. 11.8. Der Kunde hat in seine e-mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. malinet Informatik behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. 11.9. Der Kunde verpflichtet sich, von malinet Informatik zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von malinet Informatik nutzen, haftet der Kunde gegenüber malinet Informatik auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von malinet Informatik abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von malinet Informatik oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von malinet Informatik erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann. 11.10. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine e-mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden e-mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Die Versendung von Spam-Mails ist grundsätzlich sowohl über das System noch für das System zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine strafrechtlich relevanten Inhalte sowie Nachrichten mit sexuellen, rassistischen oder diskriminierenden Bezügen, oder Nachrichten, durch die der Empfänger sittlich belästigt würde, oder deren Inhalt gegen die Grundrechte der BRD missachtet oder die Interessen von malinet Informatik verletzt, zu versenden, über Trafficmodule zu bewerben oder sonstwie in Verbindung mit malinet Informatik zu nutzen. 11.11. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der malinet Informatik Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. malinet Informatik ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. malinet Informatik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. 11.12. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird malinet Informatik im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen. 11.13. Der Kunde kann gegenüber malinet Informatik schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat dennoch möglich und kann selbständig beantragt werden. 11.14. Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei malinet Informatik abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Chats bietet malinet Informatik hierfür geeignete Serveranlagen laut den jeweils gültigen Tarifen an. Dies gilt ebenso für Games/Spiele jeder Art. sowie Toplisten oder öffentliche Bannerexchance Programm. 11.15. malinet Informatik ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst so dass es hier zu Systemausfällen kommt. 11.16. Der Kunde verpflichtet sich, malinet Informatik von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen freizustellen, die malinet Informatik insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der oben genannten Pflichten ergeben. 11.17. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Dienstes willigt der Kunde darin ein, dass seine Daten auch erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies für das Aufklären sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstiger rechtswidriger Inanspruchnahme der Dienste notwendig ist und sofern tatsächliche Anhaltspunkte für einen entsprechenden Missbrauch vorliegen. 12. Gewährleistung 12.1. Zugesicherte Eigenschaften in Bezug auf die von malinet Informatik zu erbringenden Leistungen oder zur Verfügung gestellten Dienste sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht vereinbart. Zugesicherte Eigenschaften sind im übrigen nur dann vereinbart, wenn diese als "zugesicherte" Eigenschaft bezeichnet sind. 12.2. malinet Informatik übernimmt die Gewährleistung dafür, dass geschuldete Leistungen im wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes bzw. Pflichtenheftes ent sprechen. Abweichungen, die den Gebrauch des Auftritts bzw. der Software unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung umfaßt nicht solche Mängel, die auf Veränderungen der Programme bzw. HTML-Dokumente oder deren Inhalt durch den Kunden und/oder Dritte zurückzuführen sind. 12.3. Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Web-Browser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebssystemen basiert. Mangels einheitlichem Standard kann das Erscheinungsbild des Webauftritts in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Benutzern verwendeten Bildschirme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen übernimmt malinet Informatik keinerlei Haftung. 12.4. Etwaig nach der Abnahme noch vorhandene Mängel hat der Kunde malinet Informatik unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich unter Beschreibung der Erscheinungsform mitzuteilen. Mit der Rüge solcher Mängel, die für den Kunden bereits vor Abnahme aufgrund einer ihm zur Verfügung gestellten Vor- und/oder Testversion erkennbar waren und die der Kunde bis zur Abnahme nicht schriftlich gerügt hat, ist der Kunde ausgeschlossen. 12.5. Ist die von malinet Informatik erbrachte Leistung unvollständig oder mangelhaft, so hat der Kunde malinet Informatik eine angemessene Nachfrist zur Ersatzleistung bzw. Mängelbeseitigung zu gewähren. malinet Informatik ist sodann berechtigt, Ersatz zu leisten oder den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen, wobei malinet Informatik zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder läßt malinet Informatik die gestellte angemessene Frist für die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 12.6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten, gerechnet von der Abnahme an. 12.7. Eine Installation der hergestellten Programme durch malinet Informatik ist nicht geschuldet. 12.8. Rügt der Kunde Mängel, die entweder nicht vorhanden oder nicht auf die Herstellung durch malinet Informatik zurückzuführen sind, so trägt der Kunde die Kosten für die Prüfung nach den allgemeinen Vergütungssätzen von malinet Informatik. 13. Schutzrechte Dritter 13.1. Der Kunde garantiert, dass sämtliche malinet Informatik für die Durchführung dieses Vertrages überlassenen und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen usw., Datenbankinhalte und -strukturen sowie die Verwendung sowie die vom Kunden gewünschte Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für Dritte bereit zu stellen. 13.2. Die Einziehung der in Zif. 13.1 genannten Inhalte in den vertragsgegenständlichen Auftritt bzw. die herzustellenden Programme geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde hat malinet Informatik von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten oder Rechten Dritter oder wettbewerbswidriger Handlungen in Zusammenhang mit der Einbeziehung der in Zif. 13.1 genannten Inhalte erhoben werden, freizustellen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung bzw. Wettbewerbsverletzung geltend macht und hat malinet Informatik sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Rechte Dritter entstehen, zu ersetzen. 13.3. Im Gegenzug erklärt malinet Informatik, dass das erstellte Konzept und die HTML-Dokumente ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter und dass die Berechtigung vorliegt, die vorbezeichneten Wirtschaftsgüter für die Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. malinet Informatik verfügt über die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Programmierwerkzeuge hat das Recht, dem Kunden an dem mit diesen Programmierwerkzeugen erstellten Auftritt bzw. Programm die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte einzuräumen. 13.4. Für den Fall, dass gegen den Kunden oder malinet Informatik von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Dem Kunden bleibt unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. malinet Informatik hat das Recht, das Konzept oder von der Geltendmachung betroffene HTML-Dokumente oder vergleichbare Dokumente auszutauschen oder so zu verändern, dass ebenfalls keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist. Die von malinet Informatik vorgenommenen Veränderungen dürfen die Qualität des Auftritts nicht oder nur in zumutbarer Weise beeinträchtigen. 14. Verantwortung des Kunden für von ihm bereitgestellte Inhalte 14.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten oder vorgegebenen Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in die Rechte Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass die vorstehenden Inhalte nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit über die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD zu gefährden; Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße beinhalten. 14.2. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung dafür, wenn die von seinem Auftritt ausgehenden Verweise (sog. Hyper-Links) auf Inhalte Dritter verweisen. 14.3. Im Zweifel hat der Kunde in Fragen über die Zulässigkeit des auf seinen Wunsch eingestellten bzw. von ihm gelieferten Inhalts betreffend, auf eigene Kosten rechtlichen Rat einzuholen. 14.4. Der Kunde übernimmt das alleinige Risiko dafür, dass die Vorschriften der Preisangabenverordnung sowie des Preisangabengesetzes eingehalten werden. 14.5. Rechtswidrige Inhalte kann malinet Informatik zurückweisen. malinet Informatik ist berechtigt, die bereitzustellende Online-Dienstleistung zurückzuhalten und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 14.1 bis 14.4 verstößt. malinet Informatik ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß vorgenannten Ziffern unzulässig sind, ist malinet Informatik berechtigt, die Präsenzen zu sperren. malinet Informatik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. 14.6. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner e-mail-Adresse und - sofern der malinet Informatik Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies bezieht sich auch auf illegale Angebote, Hackertools oder Angebote die rechtsverletzend sind oder wirken. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde malinet Informatik unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs diese Rechtsverletzung nach Abmahnung innerhalb von 10 Tagen zu beheben. Sollte nach der Abmahnung diese nicht behoben sein, so wird dann die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 3.000 ( in Worten: dreitausend Euro) fällig. 15. Haftung 15.1. malinet Informatik haftet nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen von malinet Informatik ist auf vorsätzliches Handeln beschränkt. 15.2. Im Falle der Haftung nach vorstehender Zif. 15.1 und einer Haftung ohne Verschulden haftet malinet Informatik nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 15.3. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 15.4. malinet Informatik haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bzw. der hergestellten Programme bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 15.5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet malinet Informatik nur, wenn deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für verlorene Daten bzw. e-mails, die aus dem Betrieb oder Nichtbetrieb des Servers resultieren. 15.6. malinet Informatik übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Kunden und Dritten, die durch den vertragsgegenständlichen Auftritt miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde gegenüber dritten Nutzern verwenden möchte, in den vertragsgegenständlichen Auftritt einbezogen, so übernimmt malinet Informatik weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch die Haftung dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Kunden und dessen Kunden einbezogen werden. malinet Informatik übernimmt auch keine Haftung dafür, dass Daten, die der Kunde des Kunden für etwaige Bestellungen, z.B. in eigens zu diesem Zweck entwickelten Eingabemasken, eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Kunden übermittelt werden. Die Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines Online-Shops zum Gegenstand des vertragsgegenständlichen Auftritts gehört. Bestellungen Dritter, die beim Kunden über den vertragsgegenständlichen Auftritt eingehen, bearbeitet der Kunde ausschließlich auf eigenes Risiko. 15.7. Eine Haftung von malinet Informatik tritt nicht ein bei Veränderung und/oder Eingriffen, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden. 15.8. malinet Informatik ist nicht haftbar für Schäden, die aus dem Umfang und der Art der Besuchergenerierung dem Kunden entstehen; dies sind insbesondere ein schlechteres Ranking, eine kleinere Linkpopularität sowie jegliche damit in Verbindung stehende Verfahren und Werte. 16. Geltung von DIN-Norm 16.1. Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeit über den Inhalt EDV-technischer Begriffe, Definitionen, Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Norm als vereinbart. 16.2. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsschluß, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, ist malinet Informatik im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderung in der neuen Form zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen muss malinet Informatik nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen, zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist. 17. Vergütung / Fälligkeit 17.1. Alle Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste von malinet Informatik erbracht, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 17.2. Alle Rechnungen werden sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig und per Abbuchung vom Kundenkonto eingezogen. Die vertragsgegenständliche Vergütung ist spesen- und auflagenfrei fällig und zahlbar. 17.3. malinet Informatik ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen oder durch Teilnahmen bereits abgenommene Leistungen Rechnungen zu stellen. 17.4. Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. 17.5. malinet Informatik hat Anspruch auf Erstattung der entstandenen Aufwendungen für Anfahrts- und Übernachtungskosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Spesenliste von malinet Informatik. Sonstige Auslagen für den Kunden werden von diesem mit Einzelnachweis erstattet. 17.6. Das Entgelt für den Speicherplatz wird jeweils am dritten Werktag eines Monats fällig. Abzustellen ist auf den Zahlungseingang bei malinet Informatik. Der Zahlungszeitraum beginnt mit der Erklärung der Abnahmefähigkeit durch malinet Informatik. 17.7. Die Zahlung für die Nutzung der beantragten und zugewiesenen Domain werden zum dritten Werktag eines Monats fällig. Abzustellen ist auf den Zahlungseingang bei malinet Informatik. 18. Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltung 18.1. Im Falle des Verzuges des Kunden ist malinet Informatik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 18.2. Die Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Forderungen ist nur wegen solcher Gegenforderungen zulässig, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 19. Nutzungsrechte 19.1. Der Kunde erhält aufgrund des geschlossenen Vertrages an der erstellten Software ein einfaches, unwiderrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. 19.2. malinet Informatik bleibt berechtigt, dem zugrundliegende Werk Standardsoftware sowie wesentliche Bestandteile und Funktionalitäten des Werkes auch im Rahmen anderer Aufträge weiter zu verwenden. 19.3. Nutzung kostenloser Dienste: Mit dem Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses von kostenlos angebotenen Diensten, akzeptieren Sie, dass Sie in unregelmässigen Abständen eine Email an Ihre bei uns gespeicherten Adressen mit Neuigkeiten oder Angeboten der malinet Informatik oder einer ihrer Kooperationspartner erhalten. 20. Quellcodes malinet Informatik ist zur Überlassung des ablauffähigen, geschuldeten Programmes einschließlich einer angemessenen Benutzerdokumentation verpflichtet. Die Überlassung der dem Programm zugrundeliegenden Quellcodes wird ausdrücklich nicht geschuldet. Entsprechendes gilt für eine den Quellcode beschreibende und erläuternde Dokumentation. 21. Geheimhaltung 21.1. malinet Informatik wird aufgrund des geschlossenen Vertrages bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden weder an Dritte weitergeben noch auf sonstige Weise für sich selbst nutzen oder verwerten. Speicherungen auf Datenträgern und sonstige Aufzeichnungen sowie die Weitergabe an Dritte sind nur gestattet, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig oder geeignet sind, die berechtigten Interessen und Rechte aus diesem Vertrag wahrzunehmen oder zu verteidigen. 21.2. malinet Informatik hat durch geeignete Vereinbarungen und Vorkehrungen sicher zu stellen, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der gleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. 22. Material- und Fremdkosten 22.1. Material- und Fremdkosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind einzelnen Posten, die bereits Bestandteil des Angebots gewesen sind. Kostenintensivere Aufträge (höher als bis 5 % des Auftragswertes oder EUR 1.000) werden erst nach Absprache mit dem Kunden an Dritte in Auftrag gegeben. 22.2. Für die seitens malinet Informatik über Dritte bezogenen Leistungen, wie Textübersetzungen, Bildrechte, Lizenzgebühren für Bilddatenbanken, Fremdsoftware, Filmrechte, Musikrechte, Rechtsprüfungskosten, Kosten für wissenschaftliche Beratung, Abgaben an andere Rechtsinhaber, CD-ROM-Duplikationen, Datenbankrecherchen, Foto-, Entwicklungs- und Kopierarbeiten, Fotoaufnahmen, Foto- und Videomaterial, Foto-CD-Produktion, Illustration etc., ist malinet Informatik berechtigt, einen üblichen Agenturhonoraraufschlag in Höhe von 15 % zu erheben. 23. Lizenzen 23.1. Produktbestimmungen von eingesetzter Software sind Bestandteil des Angebotes. 23.2. Der Kunde erhält von malinet Informatik für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von malinet Informatik für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) des selben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 23.3. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk- Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. 23.4. Die von malinet Informatik erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. 23.5. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von malinet Informatik nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. 23.6. Soweit dem Kunden von malinet Informatik ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an malinet Informatik zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber malinet Informatik bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. 23.7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde malinet Informatik eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3.000 (in Worten: dreitausend Euro). 24. Impressum malinet Informatik ist berechtigt, an geeigneter Stelle der Applikation das Logo der malinet Informatik mit einer Verlinkung zum Internet-Auftritt (www.malinet.de) zu plazieren. Bei Offline-Projekten können an geeigneter Stelle die vollständige Firmenadresse und sämtliche an dem Projekt beteiligten Team-Mitglieder der malinet Informatik namentlich genannt werden. malinet Informatik ist zu dem berechtigt, das realisierte Projekt in Geschäftsbroschüren mittels Screenshots und bei Präsentationen als Referenzprojekt anzuführen. 25. Vertragsdauer und Kündigung bei Serverplätzen 25.1. Der Vertrag über die Bereitstellung eines Serverplatzes wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit der Auftragsbestätigung. 25.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Kalendertagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 25.3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 25.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 26. Erfüllungsort / Gerichtsstand 26.1. Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist der Sitz der malinet Informatik. 26.2. Die Parteien vereinbaren - soweit gesetzlich zulässig - als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand Wetter. 27. Anwendbares Recht Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung deutschen Rechtes. 28. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Vorstehende Regelung gilt auch für die Abbedingung der Schriftform durch die Vertragsparteien. 29. Salvatorische Klausel / Schlußbestimmungen Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. |
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